- Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Ehepartnern) – Kapitalerträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei
- Du musst aktiv einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker stellen – sonst wird automatisch Abgeltungsteuer abgezogen
- Wenn du mehrere Depots hast, kannst du den Pauschbetrag aufteilen – plane die Verteilung klug, um nichts zu verschenken
- Dividenden aus ETFs zählen genauso zu den Kapitalerträgen wie Aktiengewinne und Zinserträge
- Wer den Sparerpauschbetrag nicht nutzt, verschenkt bares Geld – bei einer angenommenen Rendite von 5 % sind das 50 Euro Steuerersparnis pro Jahr
Was ist der Sparerpauschbetrag – und warum solltest du ihn nutzen?
Stell dir vor, du bekommst jedes Jahr 1.000 Euro geschenkt – einfach so. Genau das ermöglicht dir der Sparerpauschbetrag, auch bekannt als Sparer-Pauschbetrag oder Freistellungsauftrag. Bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei. Bei Ehepartnern sind es sogar 2.000 Euro.
Die Kruppe: Nur die wenigsten Anleger nutzen ihn optimal. Laut einer Umfrage der Comdirect aus dem Jahr 2024 haben über 30 % aller Depotbesitzer keinen Freistellungsauftrag gestellt. Sie zahlen also auf ihre ersten 1.000 Euro Gewinne jedes Jahr unnötig 26,375 % Abgeltungsteuer – plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das sind rund 265 Euro, die einfach so an den Fiskus fließen, obwohl sie dir gehören würden.
Ich selbst habe meinen Freistellungsauftrag in den ersten beiden Jahren meiner Anlagekarriere vergessen. Rückblickend habe ich damit rund 500 Euro verschenkt. Ein Fehler, den du nicht machen musst.
Warum 1.000 Euro? Die Geschichte des Sparerpauschbetrags
Der Sparerpauschbetrag wurde 2009 im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer geschaffen. Er löste den alten Sparerfreibetrag ab, der bei 801 Euro (bzw. 1.602 Euro für Ehepaare) lag. Seit 2023 beträgt der Pauschbetrag 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner.
Der Gedanke dahinter: Kleinsparer und Durchschnittsanleger sollen nicht von der Steuer "überrascht" werden. Die ersten 1.000 Euro Gewinn gehören dir – steuerfrei. Erst was darüber hinausgeht, unterliegt der Abgeltungsteuer. Das ist ein fairer Kompromiss, den du unbedingt nutzen solltest.
Freistellungsauftrag richtig stellen – Schritt für Schritt
Damit der Sparerpauschbetrag greift, musst du aktiv einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker stellen. Klingt kompliziert? Ist es nicht. Hier die Schritte:
- Im Online-Banking oder Broker einloggen. Bei Trade Republic, Scalable Capital, ING, DKB oder Comdirect – der Weg ist überall ähnlich.
- Menüpunkt "Freistellungsauftrag" suchen. Dieser findet sich meist unter "Steuern", "Einstellungen" oder direkt im Depotbereich.
- Betrag eintragen. Maximal 1.000 Euro pro Person. Wenn du mehrere Depots hast, teilst du den Betrag auf (dazu gleich mehr).
- Speichern. Fertig. Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Tag der Einreichung für das laufende Jahr.
Wichtig: Der Freistellungsauftrag gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Du musst ihn nicht jedes Jahr neu stellen – er verlängert sich automatisch, bis du ihn widerrufst oder änderst.
Strategien für den optimalen Freistellungsauftrag
Die meisten Anleger haben nicht nur ein Depot, sondern mehrere: ein Girokonto (Tagesgeld), ein Depot bei Trade Republic und vielleicht noch ein altes Depot bei der Hausbank. Jedes Institut braucht einen eigenen Freistellungsauftrag – und die Summe aller Aufträge darf 1.000 Euro nicht übersteigen.
Variante 1: Das ganze Volumen auf ein Depot
Wenn dein Hauptbroker dein gesamtes Vermögen verwaltet, ist die Sache einfach: Du stellst den vollen Betrag von 1.000 Euro bei diesem einen Institut. Das Finanzamt prüft automatisch, dass die Summe nicht überschritten wird. Einfach und effektiv.
Variante 2: Aufteilung auf mehrere Depots
Hast du mehrere Depots, solltest du den Freibetrag strategisch aufteilen. Meine Empfehlung: 800 Euro auf das Depot mit den höchsten zu erwartenden Erträgen (meist das Aktien- oder ETF-Depot), 200 Euro auf das Tagesgeldkonto. So stellst du sicher, dass deine Haupterträge steuerfrei bleiben, aber auch die Tagesgeldzinsen nicht versteuert werden müssen.
Variante 3: Den Pauschbetrag gezielt mit ausschüttenden ETFs ausreizen
Eine clevere Strategie für Fortgeschrittene: Nutze einen ausschüttenden ETF im ersten Teil deines Vermögensaufbaus, um den Sparerpauschbetrag voll auszuschöpfen. Sobald die Dividenden die 1.000-Euro-Grenze erreichen, wechselst du zu einem thesaurierenden ETF. So zahlst du über Jahre hinweg kaum Steuern – ein echter Rendite-Boost. Mehr dazu in unserem Artikel ETF-Sparpläne für Einsteiger.
Welche Erträge zählen zum Sparerpauschbetrag?
Nicht alle Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen unter den Sparerpauschbetrag. Hier eine klare Übersicht:
Dazu gehören:
- Dividenden aus Aktien und ETFs
- Zinserträge aus Tagesgeld, Festgeld und Anleihen
- Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs und Fonds (innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist)
- Gewinne aus Derivaten
- Zinserträge aus P2P-Krediten (ja, auch die zählen dazu – lies unseren Artikel über P2P-Kredite mit Mintos)
Nicht dazu gehören:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Gewerblicher Handel (Freiberufler)
- Kursgewinne aus Immobilienverkäufen (privates Veräußerungsgeschäft – andere Regelung)
Steuerliche Behandlung von ETF-Erträgen – Vorabpauschale und Teilfreistellung
Bei ETFs gibt es eine Besonderheit: die Vorabpauschale. Seit 2018 müssen Anleger auf thesaurierende ETFs eine jährliche Vorabpauschale versteuern – auch wenn sie keine Ausschüttung erhalten haben. Klingt unfair, ist aber Teil des deutschen Steuersystems, das eine "Stundung" der Steuer auf spätere Veräußerungsgewinne vermeiden will.
Die gute Nachricht: Die Vorabpauschale zählt ebenfalls zu deinen Kapitalerträgen und wird vom Sparerpauschbetrag gedeckt. Bei einem durchschnittlichen ETF-Depot von 20.000–50.000 Euro liegt die Vorabpauschale aktuell bei etwa 50–200 Euro pro Jahr – also gut innerhalb des Freibetrags.
Zusätzlich gibt es die Teilfreistellung für Aktien-ETFs: 30 % der Erträge aus Aktien-ETFs (die zu mindestens 51 % in Aktien investieren) bleiben steuerfrei. Bei einem ETF mit 5 % Rendite werden also effektiv nur 3,5 % versteuert. Auch das reduziert deine Steuerlast und verlängert die Zeit, bis du den Sparerpauschbetrag ausgeschöpft hast.
Was passiert, wenn der Sparerpauschbetrag überschritten wird?
Sobald deine Kapitalerträge die 1.000-Euro-Marke knacken, wird der überschreitende Betrag automatisch mit der Abgeltungsteuer besteuert. Deine Bank meldet die Erträge an das Finanzamt und führt die Steuer ab – du musst nichts weiter tun.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Effektiv sind das 26,375 % ohne Kirchensteuer oder rund 27,8 % mit Kirchensteuer (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, 9 % im Rest). Plus: Kapitalerträge unterliegen nicht dem progressiven Einkommensteuertarif – sie werden pauschal besteuert, unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz.
Viele Anleger fragen sich, ob sie eine Steuererklärung machen müssen, wenn sie den Freibetrag überschreiten. Die Antwort: Nein, die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer – sie ist mit der Zahlung durch die Bank abgegolten. Nur wenn du einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hast (Günstigerprüfung), lohnt sich eine Steuererklärung, um sich die zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen.
Häufige Fehler beim Sparerpauschbetrag
- Keinen Freistellungsauftrag gestellt: Der häufigste und teuerste Fehler. Du zahlst Steuern auf Erträge, die steuerfrei wären.
- Freistellungsauftrag falsch aufgeteilt: Du hast 1.000 Euro bei der ING, aber dein Hauptdepot ist bei Trade Republic. Die ING-Erträge bleiben steuerfrei, Trade Republic zieht aber Steuern ab, obwohl du noch Freibetrag frei hast. Verteile den Auftrag dorthin, wo die meisten Erträge anfallen.
- Freistellungsauftrag nicht aktualisiert: Du eröffnest ein neues Depot, vergisst aber, den alten Auftrag zu kündigen. Jetzt sind 1.300 Euro beantragt – die Bank lehnt den überschießenden Betrag ab. Konsequenz: Du zahlst Steuern, obwohl du noch Freibetrag hättest.
- Günstigerprüfung nicht beantragt: Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (z. B. als Student oder Teilzeitkraft), lohnt sich die Günstigerprüfung. Dann werden deine Kapitalerträge zu deinem persönlichen Steuersatz besteuert – oft günstiger. Die Günstigerprüfung musst du aktiv in der Steuererklärung beantragen.
Fazit: 1.000 Euro Steuervorteil – für dich
Der Sparerpauschbetrag ist kein kompliziertes Steuerkonstrukt, sondern ein einfaches Geschenk des Gesetzgebers an jeden Anleger. 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr bleiben steuerfrei – das sind bei einer angenommenen Rendite von 5 % satte 20.000 Euro Anlagevolumen, die du steuerfrei besparen kannst. Wer diesen Betrag nicht nutzt, verschenkt jedes Jahr rund 265 Euro an den Staat.
Meine klare Empfehlung: Stelle noch heute deinen Freistellungsauftrag. Es dauert 5 Minuten und die Einsparung ist garantiert. Wenn du dein Depot erst noch aufbauen musst, findest du in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung Anfängerdepot aufbauen – Schritt für Schritt alle Informationen, die du brauchst.
Häufig gestellte Fragen zum Sparerpauschbetrag
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für Ehepartner bei Zusammenveranlagung. Eine Erhöhung ist derzeit nicht in Sicht, aber das kann sich mit einem neuen Steuergesetz ändern.
Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu stellen?
Nein, der Auftrag gilt solange, bis du ihn änderst oder kündigst. Er wird automatisch ins nächste Kalenderjahr übertragen. Nur bei einem Bankwechsel oder einer Kontoauflösung musst du einen neuen Auftrag stellen.
Kann ich den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja, du kannst den Betrag beliebig auf verschiedene Banken und Broker aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro nicht übersteigen. Plane die Verteilung strategisch: Der Großteil sollte zu dem Institut fließen, bei dem die höchsten Kapitalerträge anfallen.
Was zählt zu den Kapitalerträgen beim Sparerpauschbetrag?
Alle Erträge aus Kapitalvermögen: Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Aktien, ETFs und Anleihen sowie die Vorabpauschale bei ETFs. Nicht dazu zählen Einkünfte aus Vermietung oder gewerblichen Tätigkeiten.
Was passiert, wenn ich den Sparerpauschbetrag nicht vollständig nutze?
Der nicht genutzte Betrag verfällt am Jahresende – eine Übertragung ins nächste Jahr ist nicht möglich. Deshalb ist es wichtig, den Freistellungsauftrag rechtzeitig zu stellen und die Aufteilung zu optimieren. Unterm Strich verlierst du einfach bares Geld.
Disclaimer: Keine Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.